Provider recycled jordanische IP-Adresse – Holländischer Tourist unter Terrorverdacht

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Category: Anonyme IP Adresse · 3 Min Lesezeit
Beitragsbild: Provider recycled jordanische IP-Adresse – Holländischer Tourist unter Terrorverdacht

Die zunehmende Verknappung der IPv4-Adressen zwingt Provider dazu, Netze umzuplanen und die IPs neu zu vergeben. Dabei kann die IP-Adresse durchaus auch mal an ein anderes Land vergeben werden. Zwar wird die RIPE-Datenbank schnell aktualisiert, ältere GeoIP-Dienste zeigen allerdings das Land fehlerhaft an. Für einen USA-Touristen aus Holland führte dies zu kafkaesken Problemen.

Weil der Holländer Erik Pas seine elektronische Einreisegenehmigung für eine Reise in die USA (ESTA) von einer ehemals an Jordanien vergebenen IP-Adresse aus abschickte, wurde er auf dem Flughafen in Amsterdam aufgehalten und befragt. Nach dem Flug von elf Stunden ging die Befragung in LA weiter. Ihm wurde nicht geglaubt, dass er noch nie im Nahen Osten war, und sein gesamtes Gepäck wurde durchsucht. Außerdem wurden Polizeibeamte zu seiner Unterkunft geschickt (eventuell wurde diese auch durchsucht).

Dieses Vorgehen ist im Gesamten sehr kritisch zu bewerten. Zunächst einmal wird die IP-Adresse als personenbezogenes Datum angesehen, was totaler Unsinn ist. Die IP sagt weder etwas über die Person aus, noch über deren vermeintlichen Standort. Mit Proxy oder VPN befinde ich mich laut IP in jedem Land, in dem ich sein will. Die IP kann lediglich einen Anhaltspunkt geben, welcher Internetanschluss verwendet wurde, um dort weiter zu ermitteln.

In diesem Fall handelt es sich aber gerade nicht um eine strafrechtliche Ermittlung, bei der die Unschuldsvermutung zu gelten hat. Der Beschuldigte hat hier vielmehr seine Unschuld zu beweisen, was rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht. Auch ein Schweigerecht gibt es nicht – schweigt der Beschuldigte, so darf er seinen Flug vermutlich nicht antreten und sein Ticket verfällt erstattungslos.

Natürlich ist das alles keine Strafe im Sinne des Gesetzes. Aber ein verfallenes Ticket, verpasste Termine, stundenlange Befragungen vor und nach einem Interkontinentalflug und eine Polizeitruppe, die zwischenzeitlich die eigene Wohnung auf den Kopf stellt, können einem durchschnittlichen Reisenden schon den Tag versauen. Und wer sagt, dass man bei weniger Kooperation nicht doch noch vorübergehend in einer Zelle landet.

Was kann man dagegen tun?

Leider sind die eigenen Möglichkeiten sehr beschränkt, da man ja vorher nicht weiß, welche Verhaltensweisen den eigenen Namen auf eine Anti-Terror-Liste bringen könnten. Selbst wer sich im Netz wenig auffällig verhält, kann in diese IP-Falle tappen. Wer Tor oder VPN benutzt, macht sich eher noch verdächtiger. Der oft genannte Vorschlag, auf Reisen in die USA doch besser zu verzichten, hilft nur bedingt weiter. Außerdem können jederzeit andere Staaten auf ähnlich rechtsstaatswidriges Verhalten umschwenken.

Generell gilt weiterhin die Regel, möglichst nur einen leeren Laptop (also unbenutztes, bootfähiges Betriebssystem) mit auf eine Flugreise zu nehmen. Wurde man auf der Reise von seinem Laptop getrennt, so ist dieser als kompromittiert anzusehen. Keine Daten auf Festplatte oder USB-Sticks mitnehmen, auch nicht verschlüsselt. Die Daten kann man später einfacher verschlüsselt aus dem Netz ziehen.

Weitere Infos und Originalquelle: netzpolitik.org – Wie die Vergangenheit einer IP-Adresse die Einreise in die USA erschweren kann

Update 2026

An der Grundproblematik hat sich nichts geändert – im Gegenteil: IPv4-Adressen sind noch knapper geworden, werden in großen Blöcken gehandelt und wechseln dabei regelmäßig Land und Besitzer. GeoIP-Datenbanken hinken diesen Wechseln oft monatelang hinterher, und immer mehr automatisierte Systeme (Einreise, Betrugserkennung, Streaming, Banken) treffen Entscheidungen allein auf Basis der IP-Herkunft. Wie Du Deine IP-Adresse kontrollierst und was sie über Dich verrät, erklären die Grundlagen in unserem Artikel Die 10 wichtigsten Punkte zum anonymen Surfen.

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